Transportschäden
Sehr geehrter Kunde,
sollten Sie bei der Anlieferung Ihrer Bestellung einen Transportschaden bzw. einen Sendungsverlust feststellen, bitten wir Sie wie folgt vorzugehen:
Hinweise zu Transportschäden/Transportverlusten
1. Offensichtliche Schäden:
Eine Reklamation aufgrund eines offensichtlichen Transportschadens liegt vor, wenn Sie äußerlich erkennbare Beschädigungen an der Transportverpackung der Palette bzw. des Pakets feststellen können oder wenn komplette Paletten/Pakete fehlen. Um die Abwicklung von Transportschäden möglichst reibungslos zu gestalten, bitten wir Sie bei der Annahme Ihrer Lieferungen folgende Punkte unbedingt zu beachten:
Bitte prüfen Sie vor der Bestätigung der Warenannahme alle Pakete/Paletten auf:
äußerliche Unversehrtheit der Transportverpackung jedes Packstückes
Unsere Lieferungen erfolgen immer mit folgender einheitlicher Versandverpackung:
Pakete: brauner Umkarton, braunes 12-sprachiges Klebeband
Paletten: weiße Schutzfolie, transparente Stretchfolie, braunes 12-sprachiges Klebeband, Umreifung mit weiß-transparenten Kunststoffbändern
korrekte Empfängeranschrift
Vollständigkeit der Sendung
Offensichtliche Transportschäden sind unmittelbar bei Anlieferung dem Frachtführer anzuzeigen und schriftlich auf den Frachtpapieren zu vermerken.
Bitte beachten Sie, dass die festgestellte Abweichung möglichst konkret auf den Frachtdokumenten beschrieben wird (z. B. Versandkartonage eingedrückt, Folie eingerissen o. ä.) – eine pauschale „Annahme unter Vorbehalt“ ist versicherungstechnisch nicht ausreichend! Wird die Sendung als ordnungsgemäß geliefert unterschrieben, erfolgt automatisch eine Ablehnung aller eventueller Schadensersatzansprüche!
Die vollständige Transportverpackung sowie der gesamte Paketinhalt sind in jedem Fall zur Beweissicherung aufzubewahren. Bei einer vorzeitigen Entsorgung des Umkartons bzw. der Originalverpackung verfällt ebenfalls jeder Anspruch auf Schadenersatz.
Transportschäden oder -verluste müssen unverzüglich unter Verwendung des Formulars für Transportschäden sowie eines Fotos des Schadens per Fax unter 0931 9708-519 oder per E-Mail unter transportschaden@dexxit.de an dexxIT gemeldet werden. Nach individueller Prüfung werden wir Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.
2. Verdeckte Schäden:
Verdeckte Schäden sind innerhalb einer Frist von 7 Kalendertage ab Anlieferung dem Frachtführer/Spediteur anzuzeigen. Wir bitten Sie daher, verdeckte Schäden unmittelbar nach Feststellung an dexxIT mittels des Formulars für Transportschäden zu melden. Wir werden Sie dann kurzfristig über die weitere Vorgehensweise informieren.
Zur Anmeldung des Schadensfalls:
bitte das vollständig ausgefüllte Schadensformular,
die Kopie der Bestätigung des Frachtführers/Spediteurs und
Fotografien der beschädigten Transportverpackung sowie der beschädigten Ware
unverzüglich per Fax unter 0931 9708-519 oder per E-Mail unter transportschaden@dexxit.de an dexxIT senden.
Bitte die Transportverpackung bis zur endgültigen Klärung des Schadensfalls unbedingt aufheben!
Bitte beachten Sie: sollten Sie Selbstversicherer sein, melden Sie den festgestellten Transportschaden bitte umgehend Ihrer Versicherung!
Bei Rücksendung der Ware:
das vollständig ausgefüllte Schadensformular der Rücksendung beilegen
die Schadens-Nummer bitte von außen gut lesbar auf dem Paket anbringen
bitte einen Umkarton verwenden, um Beschädigungen der Originalverpackung zu vermeiden.