Urheberrechtsabgabe
Konform zum Urheberrecht: dexxIT garantiert abgeführte Urheberrechtsabgaben auf relevante Produkte
Bei dexxIT laufen Reseller nicht Gefahr, in die Urheberrechtsabgaben-Falle zu tappen. Der Würzburger Spezialdistributor lässt sich von allen Bezugsquellen schriftlich bestätigen, dass die Urheberrechtsabgabe bei Einfuhr nach Deutschland gezahlt wurde. Besonders günstige Angebote werden kritisch hinterfragt und im Zweifelsfall nicht wahrgenommen. Der Händler kann sich sicher sein, dass bei dexxIT-Produkten alle unstrittigen Urheberrechtsabgaben im Abgabepreis bereits enthalten sind. Da die Pauschalabgabe national geregelt ist, gilt dies für alle inländischen Geschäfte. Das Thema Urheberrechtsabgabe kann für Reseller mitunter heikel werden: Wenn der Hersteller zahlungsunfähig ist, können auch der Distributor oder der Händler für nicht abgeführte Urheberrechtsabgaben haftbar gemacht werden – auch wenn keiner der beiden Handelsstufen das Produkt eingeführt hat.
Die Urheberrechtsabgabe ist ein gesetzlich festgelegter Zuschlag auf den Preis bestimmter technischer Geräte, mit denen man urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigen oder nutzen kann – wie etwa Kopierer, Drucker oder CD-Brenner sowie auch verschiedenste Speichermedien.