Transportschäden
Sehr geehrter Kunde,
sollten Sie bei der Anlieferung Ihrer Bestellung einen Transportschaden bzw. einen Sendungsverlust feststellen, bitten wir Sie wie folgt vorzugehen.
Hinweis zu Transportschäden/Transportverlust:
1. Offensichtliche Schäden:
Eine Reklamation aufgrund eines offensichtlichen Transportschadens liegt vor, wenn Sie äußerlich erkennbare Beschädigungen an der Transportverpackung der Palette bzw. des Pakets feststellen können.
Um die Abwicklung von Transportschäden möglichst reibungslos zu gestalten, bitten wir Sie bei der Annahme Ihrer Lieferung folgende Punkte unbedingt zu beachten:
- Bitte prüfen Sie vor Bestätigung der Warenannahme alle Pakete/Paletten auf:
- äußerliche Unversehrtheit der Transportverpackung des Packstücks
- Unsere Lieferungen erfolgen immer mit folgender einheitlicher Versandverpackung:
Pakete:
braune Umkartons, transparentes 12‑sprachiges Klebeband
Paletten:
weiße Schutzfolie, transparente Stretchfolie,
beiges 12‑sprachiges Klebeband, Umreifung mit weiß‑transparenten
Kunststoffbändern
- korrekte Empfangsanschrift
- Vollständigkeit der Sendung
Offensichtliche Transportschäden sind unmittelbar bei Anlieferung dem Frachtführer anzuzeigen und schriftlich auf den Frachtpapieren zu vermerken.
Bitte beachten Sie, dass die festgestellte Abweichung möglichst konkret auf den Frachtpapieren beschrieben wird (z. B. Versandkarton eingedrückt, Folie eingerissen o. ä.). Eine pauschale Annahme unter Vorbehalt ist versicherungsrechtlich nicht ausreichend und kann zur Ablehnung eines Schadens durch die Transportversicherung führen.
Die vollständige Transportverpackung sowie der gesamte Reklamationsinhalt sind in jedem Fall zur Beweissicherung aufzubewahren. Bei vorzeitiger Entsorgung des Umkartons bzw. der Originalverpackung verfällt der Anspruch auf Schadensersatz.
Transportschäden oder ‑verluste müssen unverzüglich unter Verwendung des Formulars für Transportschäden sowie mit einem Foto des Schadens per Fax an 0931 9708‑519 oder per E‑Mail an transportschaeden@dexxit.de gemeldet werden.
2. Verdeckte Schäden:
Verdeckte Schäden sind erst nach Erhalt der Anlieferung feststellbar. Diese müssen dem Frachtführer/Spediteur unverzüglich nach Feststellung gemeldet werden.
Wir bitten Sie daher, verdeckte Schäden unmittelbar nach Entdeckung anzuzeigen und nicht erst längere Zeit nach Warenerhalt.
Wir werden Sie kurzfristig über die weitere Vorgehensweise informieren.
Zur Anmeldung des Schadensfalls:
- das vollständig ausgefüllte Schadensformular
- die Kopie der Bestätigung des Frachtführers/Spediteurs
- Fotografien der beschädigten Transportverpackung sowie der beschädigten Ware
Bitte senden Sie die Unterlagen unverzüglich per Fax an 0931 9708‑519 oder per E‑Mail an transportschaeden@dexxit.de.
Bitte bewahren Sie die Originalware bis zur endgültigen Klärung des Schadensfalls unbedingt auf.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie Selbstversicherer sein, melden Sie den festgestellten Transportschaden bitte umgehend Ihrer Versicherung.
Bei Rücksendung der Ware:
- das vollständig ausgefüllte Schadenformular der Rücksendung beilegen
- die Schadensnummer gut sichtbar außen auf dem Paket anbringen
- bitte einen zusätzlichen Umkarton verwenden, um Beschädigungen der Originalverpackung zu vermeiden